{"id":226,"date":"2014-05-14T14:16:55","date_gmt":"2014-05-14T12:16:55","guid":{"rendered":"http:\/\/stefanthoeni.ch\/?p=226"},"modified":"2014-07-30T15:33:28","modified_gmt":"2014-07-30T13:33:28","slug":"recht-auf-vergessen-im-internet-ja-aber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stefanthoeni.ch\/index.php\/2014\/05\/14\/recht-auf-vergessen-im-internet-ja-aber\/","title":{"rendered":"Recht auf vergessen im Internet ja, aber\u2026"},"content":{"rendered":"<p>Der EuGH hat Google dazu <a href=\u201c http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d53fbf44bce4924a9abf07a11ead59e2fe.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuNbh90?text=&#038;docid=152065&#038;pageIndex=0&#038;doclang=en&#038;mode=lst&#038;dir=&#038;occ=first&#038;part=1&#038;cid=121646\u201c>verurteilt<\/a>, einen Eintrag aus Datenschutzgr\u00fcnden zu entfernen. Ohne Frage ist ein uralter Artikel \u00fcber einen Spanier, der wegen Geldsorgen sein Haus verkaufen musste, heute nicht mehr von Interesse. Ohne Frage verletzt dieser Artikel die Pers\u00f6nlichkeitsrechte dieser Person. Aber deswegen das Suchergebnis aus dem Index von Google zu entfernen, ist mehr als fragw\u00fcrdig.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist dem EuGH darin zuzustimmen, dass die Suchmaschine und das Werbebusiness von Google untrennbar Zusammenh\u00e4ngen und sich die Suchmaschine deshalb europ\u00e4ischen Gesetzen unterworfen ist, auch wenn sie in den USA betrieben wird.<\/p>\n<p>Ich stimme dem EuGH auch darin zu, dass die Abw\u00e4gung zwischen dem Informations- und ggf. Transparenzinteresse und dem Recht auf Privatsph\u00e4re sich mit der Zeit ver\u00e4ndert. Deshalb halte ich das Recht auf vergessen f\u00fcr richtig und wichtig. Nicht alles, was einmal irgendwo im Web \u00fcber eine Person geschrieben wurde, soll ewig dort stehen bleiben.<\/p>\n<p>Zuzustimmen ist dem EuGH ebenfalls in der Analyse zur Wirkung der Suchmaschinen. Ein Inhalt, der nicht auffindbar ist, entfaltet viel weniger Wirkung und ist daher ggf. auch viel weniger pers\u00f6nlichkeitsverletzend. Damit h\u00f6rt meine Zustimmung zum Urteil des EuGH jedoch auf, denn der EuGH verkennt das Wesen einer Suchmaschine. <\/p>\n<p>Suchmaschinen sind, genau wie ISPs, Carrier und DNS Teil der Infrastruktur des Internets. Aufgabe dieser Infrastruktur ist es, die Inhalte im Internet f\u00fcr die Nutzer verf\u00fcgbar zu machen. Bei rechtswidrigen Inhalten an der Suchmaschine Anzusetzen ist demnach gleich, wie mit DNS-Sperren oder Zugangskappungen zu agieren.<\/p>\n<p>Die Infrastruktur soll eben gerade nicht in Inhalte eingreifen, sondern diese diskriminierungsfrei transportieren, adressieren und durchsuchbar machen.  ISPs, Carrier, DNS uns Suchmaschinen wirken genauso wenig an Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen mit wie die Strasse oder des Tiefbauamt an einem Verkehrsunfalls mitwirken.<\/p>\n<p>Statt wie der EuGH bei der Infrastruktur anzusetzen sollte die erste Anlaufstelle bei rechtswidrigen Inhalten stets der produzierende Redakteur oder Nutzer sein. Wenn nicht die Publikation, aber die personenbezogene Suche rechtswidrig ist, so ist es am Benutzer, diesen Inhalt von der Suchmaschine auszunehmen. Nur dort, wo der Benutzer nicht bekannt ist oder seine rechtswidrigen \u00c4usserungen gar nicht entfernen kann, z.B. in Zeitungen, Foren, usw. soll subsidi\u00e4r Plattformbetreiber den fraglichen Inhalt von Suchmaschinen auszunehmen oder entfernen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ich sehe deshalb in dem Urteil keine Sieg des Datenschutzes sondern eine Niederlage der Informationsfreiheit und hoffe, dass der EGMR und die nationalen H\u00f6chstgerichte diesem Urteil des EuGH nicht folgen. Der EuGH sollte diese Rechtsprechung bei n\u00e4chster Gelegenheit revidieren, sonst m\u00fcsste allenfalls der Gesetzgeber t\u00e4tig werden, um Informationsfreiheit und Netzneutralit\u00e4t zu erhalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der EuGH hat Google dazu verurteilt, einen Eintrag aus Datenschutzgr\u00fcnden zu entfernen. 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