In der Schweiz kennen wir vor allem zwei Wahlsysteme: Proportionale Listenwahl für den Nationalrat und die Kantonsparlamente und Majorzwahl für die meisten Kantonsregierungen. Majorz ist dabei eine Persönlichkeitswahl, d.h. die Stimmberechtigten wählen Persönlichkeiten statt wie bei der Listenwahl Parteien.
Die proportionale Persönlichkeitswahl verbindet nun Elemente beider Wahlsysteme. Zwar werden Persönlichkeiten gewählt, aber dabei wird sichergestellt, dass die Sitze trotzdem proportional zur Parteistärke oder jedem anderen Kriterium, nachdem sich die Präferenzen der Stimmberechtigten aufteilen lassen, vergeben werden.
Eine bestimmte Ausprägung einer proportionalen Persönlichkeitswahl ist die Übertragbare Einzelstimme mit Neugewichtung (engl. Reweighted Single Transferrable Vote).
Bei diesem Wahlsystem schreiben die Stimmberechtigten wie vielerorts im Majorz die zu wählenden Kandidierenden auf eine Blankoliste. Im Unterschied zum Majorz spielt die Reihenfolge dabei eine Rolle und es dürfen mehr Kandidierende aufgeführt werden, als Sitze zu vergeben sind.
Beim Auszählen wird ein Sitz nach dem anderen vergeben. Dabei wird zunächst nach dem System der Übertragbaren Einzelstimme vorgegangen. Es zählt also nur die jeweils erste Stimme auf dem Stimmzettel. Hat jetzt keiner der Kandidierenden das absolute Mehr erreicht, so wird diejenige Kandidat*in mit den wenigsten Stimmen für den Moment nicht mehr beachtet und ihre Stimmen gehen auf die nächste Kandidat*in auf dem Stimmzettel über, bis jemand das absolute Mehr erreicht und damit gewählt ist.
Nun kommt der Trick, mit dem das System proportional wird: Die Stimmen, welche zum Wahlerfolg beigetragen haben, werden teilweise entwertet, sodass bei der Besetzung des nächsten Sitzes diejenigen Stimmberechtigten etwas mehr Gewicht haben, welche noch nicht im zu wählenden Gremium vertreten sind. Die Entwertung berücksichtigt die Zahl der zu wählenden Sitze und wie viel mehr Stimmen die gewählte Kandidat*in hatte, als für das Erreichen des absoluten mehr notwendig gewesen sind.
Mit den teilweise entwerteten Stimmen und allen noch nicht gewählten Kandidierenden wird der nächste Sitz nach dem oben beschriebenen Verfahren besetzt und danach die wirksamen Stimmzettel wieder entwertet. Dies läuft so lange, bis alle Sitze besetzt sind.
Machen wir ein Beispiel, in welchem 3 Sitze zu vergeben sind.
Die Grosspartei tritt mit Golda, Gerold und Gina an. Sie hat 60 Wähler*innen, welche wie folgt wählen:
- 30x Gina, Gerold, Golda
- 20x Golda, Gina, Gerold
- 10x Gina, Golda, Gerold
Die Kleinpartei tritt mit Konrad, Klara und Katja an und hat 30 Wähler*innen, welche wie folgt wählen:
- 15x Klara, Katja, Konrad
- 10x Katja, Klara, Konrad
- 5x Konrad, Klara, Katja
In der ersten Runde erhalten also folgende stimmen:
- Gina: 40
- Golda: 20
- Klara: 15
- Katja: 10
- Konrad: 5
Jetzt scheidet Konrad erstmal aus, wonach die Stimmen wie folgt sind:
- Gina: 40
- Golda: 20
- Klara: 20
- Katja: 10
Nun hat scheidet Katja aus, und es sieht wie folgt aus:
- Gina: 40
- Golda: 20
- Klara: 30
Also scheidet Golda nun aus:
Gina ist damit mit 60 von 90 Stimmen gewählt. Sie hätte 45 Stimmen für das absolute Mehr benötigt, also werden die Stimmzettel, die ihr zum Erfolg verholfen haben um 45/60/3 also um 25% entwertet. Das absolute mehr Beträgt nun 38 Stimmen.
In der nächsten Runde ist die Ausgangslage:
- Gerold: 30 × 0.75 = 22.5
- Golda: 30 × 0.75 = 22.5
- Klara: 15
- Katja: 10
- Konrad: 5
Es scheidet also wieder zuerst Konrad aus:
- Gerold: 30 × 0.75 = 22.5
- Golda: 30 × 0.75 = 22.5
- Klara: 20
- Katja: 10
Dann scheidet Katja aus:
- Gerold: 30 × 0.75 = 22.5
- Golda: 30 × 0.75 = 22.5
- Klara: 30
Gerold scheidet aus:
- Gerold: 30 × 0.75 = 22.5
- Golda: 30 × 0.75 = 22.5
- Klara: 30
Hier muss entweder Gerold oder Golda ausscheiden. Solche Fälle des Gleichstandes sind bei mehr Stimmen extrem selten und können z.B. durch Zufall gelöst werden. Hier nehmen wir an, dass Golda ausscheidet.
- Gerold: 60 × 0.75 = 45
- Klara: 30
Damit ist Gerold mit 45 von 75 Stimmen gewählt. Die Stimmzettel, die dazu beigetragen haben, werden also weiter um 45/37.5/3 = 40% entwertet und haben neu noch 45% Stimmkraft.
Damit ist die Ausgangssituation für den 3. Sitz:
- Golda: 60 × 0.45 = 27
- Klara: 15
- Katja: 10
- Konrad: 5
Es scheidet Konrad aus:
- Golda: 60 × 0.45 = 27
- Klara: 20
- Katja: 10
Dann scheidet Katja aus:
- Golda: 60 × 0.45 = 27
- Klara: 30
Und damit die Klara gewählt und die Sitzverteilung ist 2 für die Grosspartei und 1 für die Kleinpartei also genau proportional zu ihrem Wähleranteil.
Bei einer Volkswahl würden selbstverständlich viele Wähler*innen nicht strikt nach Partei wählen, sondern Kandidierende verschiedener Parteien zusammen panaschieren. Deshalb ist die proportionale Persönlichkeitswahl eben kein Parteiproporz, sondern ein Proporz nach den Kriterien, welche für die Stimmberechtigten wichtig sind.
In der Schweiz kennen wir vor allem zwei Wahlsysteme: Proportionale Listenwahl für den Nationalrat und die Kantonsparlamente und Majorzwahl für die meisten Kantonsregierungen. Majorz ist dabei eine Persönlichkeitswahl, d.h. die Stimmberechtigten wählen Persönlichkeiten statt wie bei der Listenwahl Parteien.
Die proportionale Persönlichkeitswahl verbindet nun Elemente beider Wahlsysteme. Zwar werden Persönlichkeiten gewählt, aber dabei wird sichergestellt, dass die Sitze trotzdem proportional zur Parteistärke oder jedem anderen Kriterium, nachdem sich die Präferenzen der Stimmberechtigten aufteilen lassen, vergeben werden.
Eine bestimmte Ausprägung einer proportionalen Persönlichkeitswahl ist die Übertragbare Einzelstimme mit Neugewichtung (engl. Reweighted Single Transferrable Vote).
Bei diesem Wahlsystem schreiben die Stimmberechtigten wie vielerorts im Majorz die zu wählenden Kandidierenden auf eine Blankoliste. Im Unterschied zum Majorz spielt die Reihenfolge dabei eine Rolle und es dürfen mehr Kandidierende aufgeführt werden, als Sitze zu vergeben sind.
Beim Auszählen wird ein Sitz nach dem anderen vergeben. Dabei wird zunächst nach dem System der Übertragbaren Einzelstimme vorgegangen. Es zählt also nur die jeweils erste Stimme auf dem Stimmzettel. Hat jetzt keiner der Kandidierenden das absolute Mehr erreicht, so wird diejenige Kandidat*in mit den wenigsten Stimmen für den Moment nicht mehr beachtet und ihre Stimmen gehen auf die nächste Kandidat*in auf dem Stimmzettel über, bis jemand das absolute Mehr erreicht und damit gewählt ist.
Nun kommt der Trick, mit dem das System proportional wird: Die Stimmen, welche zum Wahlerfolg beigetragen haben, werden teilweise entwertet, sodass bei der Besetzung des nächsten Sitzes diejenigen Stimmberechtigten etwas mehr Gewicht haben, welche noch nicht im zu wählenden Gremium vertreten sind. Die Entwertung berücksichtigt die Zahl der zu wählenden Sitze und wie viel mehr Stimmen die gewählte Kandidat*in hatte, als für das Erreichen des absoluten mehr notwendig gewesen sind.
Mit den teilweise entwerteten Stimmen und allen noch nicht gewählten Kandidierenden wird der nächste Sitz nach dem oben beschriebenen Verfahren besetzt und danach die wirksamen Stimmzettel wieder entwertet. Dies läuft so lange, bis alle Sitze besetzt sind.
Machen wir ein Beispiel, in welchem 3 Sitze zu vergeben sind.
Die Grosspartei tritt mit Golda, Gerold und Gina an. Sie hat 60 Wähler*innen, welche wie folgt wählen:
Die Kleinpartei tritt mit Konrad, Klara und Katja an und hat 30 Wähler*innen, welche wie folgt wählen:
In der ersten Runde erhalten also folgende stimmen:
Jetzt scheidet Konrad erstmal aus, wonach die Stimmen wie folgt sind:
Nun hat scheidet Katja aus, und es sieht wie folgt aus:
Also scheidet Golda nun aus:
Gina ist damit mit 60 von 90 Stimmen gewählt. Sie hätte 45 Stimmen für das absolute Mehr benötigt, also werden die Stimmzettel, die ihr zum Erfolg verholfen haben um 45/60/3 also um 25% entwertet. Das absolute mehr Beträgt nun 38 Stimmen.
In der nächsten Runde ist die Ausgangslage:
Es scheidet also wieder zuerst Konrad aus:
Dann scheidet Katja aus:
Gerold scheidet aus:
Hier muss entweder Gerold oder Golda ausscheiden. Solche Fälle des Gleichstandes sind bei mehr Stimmen extrem selten und können z.B. durch Zufall gelöst werden. Hier nehmen wir an, dass Golda ausscheidet.
Damit ist Gerold mit 45 von 75 Stimmen gewählt. Die Stimmzettel, die dazu beigetragen haben, werden also weiter um 45/37.5/3 = 40% entwertet und haben neu noch 45% Stimmkraft.
Damit ist die Ausgangssituation für den 3. Sitz:
Es scheidet Konrad aus:
Dann scheidet Katja aus:
Und damit die Klara gewählt und die Sitzverteilung ist 2 für die Grosspartei und 1 für die Kleinpartei also genau proportional zu ihrem Wähleranteil.
Bei einer Volkswahl würden selbstverständlich viele Wähler*innen nicht strikt nach Partei wählen, sondern Kandidierende verschiedener Parteien zusammen panaschieren. Deshalb ist die proportionale Persönlichkeitswahl eben kein Parteiproporz, sondern ein Proporz nach den Kriterien, welche für die Stimmberechtigten wichtig sind.