Wieder einmal wollte ein besonders geistreicher Kantonsrat Kruzifixe in dem Amtsstuben und damit Gott mit den Behörden wissen. Diese Art des Reaktionismus auf alle, die anderes glauben oder denken findet in Zug leider immer noch Nährboden. Was mich daher enttäuscht, ist nicht die Engstirnigkeit einiger Mitbürger, sondern die Reaktion des Verwaltungsgerichts. Dieses ist scheinbar der Meinung, den gläubigen Christen sei es nicht zuzumuten, ihre Klage ohne die symbolische Unterstützung des Herrn durch ein Kruzifix vorzubringen. Gleichzeitig will man Andersgläubigen und Atheisten höchstens zugestehen, das christliche Symbol für die Dauer einer Sitzung abzuhängen. Sehr geehrte Damen und Herren Verwaltungsrichter, bitte erklären sie uns Unwissenden, wie Sie dies mit der verfassungsmässig garantierten Rechtsgleichheit vereinbaren können.
Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 26. Juli 2013.
Wieder einmal wollte ein besonders geistreicher Kantonsrat Kruzifixe in dem Amtsstuben und damit Gott mit den Behörden wissen. Diese Art des Reaktionismus auf alle, die anderes glauben oder denken findet in Zug leider immer noch Nährboden. Was mich daher enttäuscht, ist nicht die Engstirnigkeit einiger Mitbürger, sondern die Reaktion des Verwaltungsgerichts. Dieses ist scheinbar der Meinung, den gläubigen Christen sei es nicht zuzumuten, ihre Klage ohne die symbolische Unterstützung des Herrn durch ein Kruzifix vorzubringen. Gleichzeitig will man Andersgläubigen und Atheisten höchstens zugestehen, das christliche Symbol für die Dauer einer Sitzung abzuhängen. Sehr geehrte Damen und Herren Verwaltungsrichter, bitte erklären sie uns Unwissenden, wie Sie dies mit der verfassungsmässig garantierten Rechtsgleichheit vereinbaren können.
Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 26. Juli 2013.