Kanton Zug Rechtsstaat Schweiz

Es geht bei der Vorlage um unsere Freiheit

In den Abstimmungen von 22. September geht es in der Tat um Freiheit. Um die Freiheit aller Zuger, eine eigene Vertretung in Kantonsrat zu entsenden. Auch eine noch so grosse Mehrheit darf die Wahlfreiheit der Minderheit nicht beschneiden, wie dies mit dem aktuellen, verfassungswidrigen Wahlrecht der Fall ist. Zug hat sich in den letzten 100 Jahren verändert – nun muss das Wahlrecht nachziehen. Deshalb Ja zum doppelten Pukelsheim, einem modernen, gerechten und verständlichen Wahlrecht.

Auch beim Integrationsgesetz geht es um Freiheit. Um die Freiheit der Migranten, interessierte und produktive Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden. Dazu brauchen sie unsere Hilfe, um unsere Sprache zu lernen, um unser Land und unsere Gesellschaft zu verstehen, um sich hier zurecht zu finden. Verweigern wir diese Hilfe, so führt das zu Ausgrenzung, Radikalisierung und Gettoisierung. Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb Ja zum Integrationsgesetz.

Das Hooligankonkordat dagegen will uns Freiheit wegnehmen. Die Freiheit, zu Eishockey- und Fussballspielen zu reisen, sich in der Umgebung des Stadions zu bewegen oder dort ein Bier zu trinken, soll eingeschränkt werden. Nicht nur für die Krawallmacher, sondern für alle, egal ob Fan oder Passant. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist, soll zukünftig noch schneller und länger fichiert und mit Rayonverbot belegt werden können, ohne je wegen einer Gewalttat verurteilt zu werden. Wegen einiger Chaoten den Rechtsstaat durchlöchern zu wollen ist eine pure Überreaktion. Deshalb Nein zum Hooligankonkordat.

Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 6. August 2013.