Auch gewählte Regierungsräte und Richter können sich trotz bester Auswahl als für das Amt unbrauchbar erweisen. Die aktuell gewählte Lösung «kaltstellen» ist in solchen Fällen nicht nur teuer, sondern auch aus demokratischen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht optimal. Immerhin wird ein vom Volk gewählter Richter in einem nicht formalisierten Verfahren daran gehindert, sein Amt auszuüben. Dies hat, so richtig die Entscheidung auch sein mag, einen gewissen Nachgeschmack.
Deshalb befürworten die Piraten grundsätzlich die Möglichkeit der Amtsenthebung. Es handelt sich dabei aber um eine rein rechtliche Entscheidung, die ausschliesslich aus Gründen des schweren Fehlverhaltens oder der Unmöglichkeit einer weiteren Amtsführung möglich sein kann. Diese Gründe sind vorgängig und abschliessend im Gesetz aufzuzählen, um eine Amtsenthebung aus Opportunitätsgründen zu verhindern. Ausserdem ist der Kantonsrat, ein überaus politisches Gremium, der falsche Entscheider. Die Entscheidung soll stattdessen für die Mitglieder des Verwaltungsgerichts beim Obergericht und für alle anderen Amtsträger beim Verwaltungsgericht liegen, damit ein faires Verfahren gewährleistet ist.
Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 28. August 2014.
Auch gewählte Regierungsräte und Richter können sich trotz bester Auswahl als für das Amt unbrauchbar erweisen. Die aktuell gewählte Lösung «kaltstellen» ist in solchen Fällen nicht nur teuer, sondern auch aus demokratischen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht optimal. Immerhin wird ein vom Volk gewählter Richter in einem nicht formalisierten Verfahren daran gehindert, sein Amt auszuüben. Dies hat, so richtig die Entscheidung auch sein mag, einen gewissen Nachgeschmack.
Deshalb befürworten die Piraten grundsätzlich die Möglichkeit der Amtsenthebung. Es handelt sich dabei aber um eine rein rechtliche Entscheidung, die ausschliesslich aus Gründen des schweren Fehlverhaltens oder der Unmöglichkeit einer weiteren Amtsführung möglich sein kann. Diese Gründe sind vorgängig und abschliessend im Gesetz aufzuzählen, um eine Amtsenthebung aus Opportunitätsgründen zu verhindern. Ausserdem ist der Kantonsrat, ein überaus politisches Gremium, der falsche Entscheider. Die Entscheidung soll stattdessen für die Mitglieder des Verwaltungsgerichts beim Obergericht und für alle anderen Amtsträger beim Verwaltungsgericht liegen, damit ein faires Verfahren gewährleistet ist.
Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 28. August 2014.