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Fragen, die wir zur „Zuger Sexaffäre“ noch stellen müssen

Anmerkung von Stefan Thöni: Dieser Artikel wurde von Vice geschrieben und initial publiziert. Der wurde danach aufgrund der Androhung rechtlicher Schritte wieder depubliziert. Gegen dieses Art von Zensur setze ich mich mit dieser Republikation zur Wehr. Auch wenn das Verfahren gegen Herrn Hürlimann imzwischen eingestellt wurde, muss es erlaubt sein, die Rolle der Zuger Justiz kritisch zu beleuchten, schon nur im Interesse zukünftiger Missbrauchsopfer.


Die „Zuger Sexaffäre” nahm im vergangenen Dezember ihren Anfang. Der Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin seien an der Landammannfeier K.O.-Tropfen verabreicht worden. Im Krankenhaus wurde Geschlechtsverkehr nachgewiesen. Der Hauptverdächtigte ist Markus Hürlimann, damaliger SVP-Präsident des Kantons Zug. Im Artikel Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung haben wir den Fall erstmals behandelt. Mittlerweile ist das Verfahren eingestellt worden. Wir haben die Gerichts- und Krankenhausakten einer genauen Prüfung unterzogen.

Medial scheint der Fall Spiess-Hegglin bereits totdiskutiert zu sein. Jedes Blatt hat über die Landammanfeier geschrieben, an welcher der damalige SVP-Präsident des Kantons Zug der Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin K.O.-Tropfen verabreicht und sie anschliessend missbraucht haben soll.

Niemand ausser die beiden Politiker (und vielleicht einem weiteren Mittäter) kann abschliessend wissen, was in jener Nacht geschah. Und trotzdem ziehen scharenweise Social-Media-Fackelzüge durch die virtuellen Strassen und bezichtigen Jolanda Spiess-Hegglin der Lüge. Mittelalterliche Phänomene werden wiederbelebt: Eine Frau wird an den Pranger gestellt, die sagt, dass sie einen Übergriff erleben musste. Die wenigsten glauben ihr, jeder erlaubt sich aber ein Urteil. Was folgt, ist eine anmassende Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit.

Die SVP verpasst der Grünen-Politikerin gar im neuen Video einen Seitenhieb, indem sie irgendeinen Heini Zuger Kirsch trinken und anschliessend benebelt mit dem Kopf neben einem Fläschchen mit der Etikette „K.O-Tropfen” aufschlagen lässt. Diese hämischen Dreistigkeiten brachten mich dazu, die Prozess- und Spitals-Akten des Falles Spiess-Hegglin/Hürlimann noch einmal durchzugehen und mich mit dem Fall zu beschäftigen. Dabei sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen.

Der Flashback

Gegen einen zweiten SVPler lief ein Verfahren, nachdem sich Spiess-Hegglin in einem Flashback an dessen Anwesenheit erinnert. Laut Aussageprotokoll wacht Jolanda Spiess-Hegglin am Folgetag der Landammanfeier mit starken Schmerzen im Intimbereich auf. Sie erinnert sich nicht an die vergangene Nacht, weiss aber eindeutig, dass mit ihr etwas nicht stimmt und dass der Badezimmerboden von einem Flecken erbrochenem Randensalat besudelt ist. Sie will klare Gedanken fassen. Deshalb lässt sie sich wie jeden Sonntag ein Bad einlaufen. Sie taucht ab, lässt ihren Gedanken freien Lauf.

Und dann—ganz plötzlich—hat sie ein Bild im Kopf. Ein Flashback, wie ihre Psychologin ihr später erklären wird: Sie nimmt grelles Licht über sich wahr. Dann einen lauten, kurzen Knall. Sie sieht Markus Hürlimann mit entblösstem Unterkörper und erigiertem Penis in eindeutiger Handlung vor sich stehen. Sie dreht ihren Kopf zur Seite und erblickt ein zweites, hämisch grinsendes Gesicht eines Mannes, der ihr ebenfalls nicht fremd ist (und den Zuger Politkreisen auch nicht).

Wichtige Tests und eine Speicherkarte gehen vergessen

Spiess-Hegglin fährt also ins Spital. In der Aufnahme erklärt sie, dass sie vermutlich vergewaltigt worden sei, und dass sie auch K.O.-Tropfen vermutet. Zunächst wird Frau Spiess-Hegglin ins Wartezimmer beordert. Dort wird sie nach einer unüblich langen Weile von einer Praktikantin abgeholt, die Jolanda Spiess-Hegglin nach dem vorgeschriebenen Standard-Vorgehen bei einer Vergewaltigung untersucht.

Dass keine Speicherkarte im Fotoapparat ist, als Blessuren fotografiert werden, fällt an dieser Stelle niemandem auf. Viel gravierender ist allerdings der Punkt, dass man Frau Spiess-Hegglin nicht sofort Blut- und Urinproben abnimmt. Auch kein simples „Vergessen” funktioniert hier als Ausrede. Bei einem Verdacht auf GHB ist das Krankenhaus verpflichtet, als allererstes die vermuteten Substanzen zu sichern. Aus gutem Grund: GHB ist nur 6 bis 12 Stunden nachweisbar. Blut und Urin wurden der jungen Politikerin allerdings erst nach rund 20 Stunden abgenommen, was ein positives Testergebnis ohnehin verunmöglicht hat.

Gutachten basiert auf Falschaussagen

Da die Tests im Spital kein GHB nachweisen, beschliesst die zuständige Staatsanwältin, einen Haarprobentest durchführen zu lassen. GHB ist aber auch im Haar kaum nachweisbar, das negative Ergebnis also schon im Vorhinein voraussehbar.

Trotzdem stürzt sich die Presse auf das Ergebnis und sieht damit den Beweis erbracht, dass Jolanda Spiess-Hegglin lügt. Für die juristischen Untersuchungen lässt die Staatsanwältin schliesslich ein neutrales Gutachten erstellen, das einschätzen sollte, ob Jolanda Spiess-Hegglins Zustand während der Landammannfeier dem typischen Wirkungsprofil von K.O.-Tropfen entsprach.

Doch wie erstellt man ein neutrales Gutachten über jemanden, der sich nicht erinnert und ergo keine Aussagen machen kann? Man befragt Zeugen. Vor allem die Aussagen eines weiteren SVP-Politikers beschrieben Frau Spiess-Hegglins Zustand.

Beim Studieren der Akten erwiesen sich einige Aussagen des Mannes aber als Falschaussagen. Im Einvernahmeprotokoll dieses Mannes lese ich beispielsweise, dass er Frau Spiess-Hegglin zusammen mit Herrn Hürlimann schon vor der Feier beim gemeinsamen Glühweintrinken gesehen haben will.

Diese und weitere Aussagen des SVPlers wurden gemäss Gerichtsakten mittlerweile widerlegt. Dass sich das Gutachten trotzdem auf Aussagen eines offensichtlich nicht glaubwürdigen Zeugen stützt, scheint niemand zu hinterfragen. Spiess-Hegglins Anwalt reichte deshalb am 20. August neue Beweisanträge bei der Staatsanwaltschaft ein: Er will ein neues Gutachten, das sich nicht auf dieses unglaubwürdige Aussageprotokoll stützt. Der Antrag wird von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

GHB kann nicht nachgewiesen werden, DNA aber schon.

Am 26. Februar übergibt das Institut für Rechtsmedizin der Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen: Man findet in der Vagina von Jolanda Spiess-Hegglin DNA-Spuren, die von Markus Hürlimann stammen. Auf ihrem Slip findet man Sperma-Spuren. Aber auch unter dem Fingernagel von Jolanda Spiess-Hegglin sind männliche DNA-Spuren nachweisbar. Zu wem diese gehören, weiss man allerdings nicht. Das Institut für Rechtsmedizin schreibt in seinem Bericht: „Hürlimann ist somit als Spurengeber bezüglich der in beiden Fingerschmutzresservaten nachgewiesenen DNA-Rückstände einer männlichen Person ausgeschlossen.”

Es würde nun nahe liegen, dass eine Probe bei dem Mann aus Spiess-Hegglins Flashback entnommen werden müsste. Bevor diese Spuren aber gesichert werden, sagt eine Zeugin aus, sie habe jenen Abend zusammen mit diesem Mann verbracht und laut Aussageprotokoll „nicht gesehen, dass er weggegangen wäre”. Diese Zeugenaussage stellt seine Mittäterschaft in Frage. Doch wieso macht man keinen DNA-Test, um ihn als Mittäter auszuschliessen?

Marcel Schlatter, Sprecher der Zuger Staatsanwaltschaft, schreibt mir auf meine Nachfrage: „Das DNA-Mischprofil, das man an Frau Spiess’ Finger gefunden hat, ist nicht auswertbar.” Bei meinen Recherchen finde ich heraus, dass auch am rechten Bändel des String-Tangas DNA-Spuren gefunden wurden. Es handelt sich hier um ein DNA-Mischprofil, das von Markus Hürlimann stammt, aber auch von einer unbekannten, weiteren Person. Im Bericht vom Institut für Rechtsmedizin steht: „Die unbekannte, männliche Person, deren Y-DNA-Profil in den Fingernagelschmutzresservaten nachgewiesen wurde, kann ebenfalls als anteiliger Spurengeber nicht ausgeschlossen werden.”

So frage ich erneut bei Marcel Schlatter nach, ob denn auch die DNA-Spuren auf dem Bändel des String-Tangas nicht auswertbar gewesen seien. Ich will wissen, ob man keinen DNA-Abgleich mit der Person aus Spiess-Hegglins Flashback gemacht habe, weil die Zeugin im Sinne dieser Person ausgesagt hatte. Ich erhalte die kurze Antwort: „Nur jene unter dem Fingernagel. Die Gebrüder Hätte und Wäre spielen in der Strafverfolgung keine Rolle. Wir fokussieren uns auf die Fakten.” Sind eindeutig vorhandene DNA-Spuren keine Fakten?

Ich erkläre Herrn Schlatter, dass ich im Besitz des Berichts des Instituts für Rechtsmedizin bin und bitte ihn, mir abschliessend zu sagen, wieso diese Drittperson nicht zumindest als Spurengeber ausgeschlossen wurde. Auch hier erhalte ich eine äusserst verwirrende, kurze Email: „ … weil es die DNA von Hürlimann ist. Verstehen Sie, was eine DNA-Spur ist?” Ich frage mich, ob Herr Schlatter versteht, was ein Mischprofil ist und was anteilgebend bedeutet. Zu wem die DNA-Spur gehört, scheint hier niemanden zu interessieren.

Jack Ryan – melde dich!

Dann meldet sich „Jack Ryan”. In einer E-Mail wendet sich der Hacker an die Partei von Frau Spiess-Hegglin. Darin schreibt er, dass er das Handy eines Mannes aus SVP-Kreisen gehackt habe. Auf diesem Handy seien Fotos und Filmaufnahmen der fraglichen Ereignisse zu sehen. Spiess-Hegglins Anwalt reicht am 20. August einen neuen Beweisantrag ein und fordert, dass diesem Absender nachgegangen wird. Auch dieser Beweisantrag wird abgelehnt.

Blinde Passagiere oder blinde Fahrer?

Eine weitere wichtige Spur bleibt ergebnislos. Da Jolanda Spiess-Hegglin nicht weiss, wie sie nach Hause gekommen ist, glauben die Ermittler Herrn Hürlimanns Aussage, sie im Taxi heimbegleitet zu haben. Wer in einem Taxi fährt, hat Kontakt zu einem Fahrer. Dieser Fahrer könnte wichtige Hinweise darüber liefern, in welchem Zustand sich Spiess-Hegglin befunden hat. Ihr Mann sagt aus, ihr Make-up sei verschmiert gewesen, als sie nach Hause kam. Sie habe ausgesehen, als ob sie geweint hätte.

Ein Polizist lieferte daraufhin einen Hinweis, dass sich seine Nachbarin in der Taxi-Szene auskenne und man wisse, wer diese Fahrt gemacht haben soll. Nennen wir ihn Slati. Slati ist Serbe und sagt bei der polizeilichen Einvernahme, die erst einen Monat nach der Landammanfeier erfolgt, aus, noch nie etwas vom Fall Spiess-Hegglin gehört zu haben. Er konsumiere nur serbische Medien. Er wisse auch nicht, ob er diese Fahrt gemacht habe.

Der zuständige Sachbearbeiter des Polizeiamts – ebenfalls ein SVP-Kantonsrat – lässt Slatis Fahrtenschreiber nicht auswerten, mit der Begründung, dass Slati diesen wohl ohnehin manipuliert habe. Wieso weiss die Taxi-Szene, dass Slati diese Fahrt gemacht haben soll, nicht aber Slati? Würde die Auswertung des Fahrtenschreibers zeigen, dass Slati diese fragliche Fahrt nicht gemacht haben kann? Und wem ist es zuträglich, dass Slati nichts gehört oder gesehen hat?

Wir fassen zusammen: Worte von Zeugen entlasten Hauptverdächtige genug, um die Wahrheit nicht zu überprüfen und keine DNA-Tests durchzuführen. Anordnungen eines Mitarbeiters des Polizeiamts reichen aus, um wichtigen Zeugen für die Aufklärung eines solchen Falles nicht weiter nachzugehen und Fahrtenschreiber eventuell manipulierte Fahrtenschreiber sein zu lassen.

Worte einer Frau, die sagt, vergewaltigt worden zu sein, scheinen allerdings kaum Gewicht zu haben, solange die Frau nicht beweisen kann, den Geschlechtsverkehr – der durch DNA-Spuren bewiesen und im ärztlichen Bericht vermerkt ist – nicht gewollt zu haben. Diese Worte scheinen nicht auszureichen, um eine sofortige Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der elektronischen Geräte zu erreichen. Sie reichen aber aus, damit die Presse sich auf die Frau stürzt und verkürzte Headlines, die sich schlimmer als eine juristische Verurteilung auswirken, in die Tasten hackt.

Rote Flecken, arge Schmerzen

Spiess-Hegglin unternimmt einen letzten Versuch, auf ihr Leid und die Schwere dieser Geschehnisse und Verurteilungen aufmerksam zu machen. Sie gibt der Öffentlichkeit ein letztes Stück ihrer Privatsphäre – Diagnose: Gebärmuttersenkung. Spiess-Hegglin hat seit der Geburt ihres dritten Kindes eine stark abgesenkte Gebärmutter, die höchst druckempfindlich ist. Mit ihrem Mann musste sie erst wieder Strategien entwickeln, um überhaupt Sex zu haben. Viel Zeit und langsames Eindringen. Vertrauen.

Als ihr Gynäkologe Spiess-Hegglin eine Kupferspirale einsetzte, erbrach sich die Grünen-Politikerin noch in der Arztpraxis aufgrund ihrer Schmerzen. In der Captains Lounge im Restaurant Schiff hatten Barangestellte an drei verschiedenen Stellen im Raum rote Flecken entdeckt. Erbrochener Randensalat.

Ein kleines Detail hat die Presse noch nicht herausgefunden, sonst wäre garantiert bereits eine entsprechende Headline in Schriftgrösse 48 gedruckt worden. Bei Jolanda Spiess-Hegglin wurde auch Anal-Sex vollzogen, so ist es im Spitalbericht vermerkt. Eine abgesenkte Gebärmutter kann bei vaginalem Geschlechtsverkehr nämlich stören. Spiess-Hegglin mag keinen Anal-Sex. Auch nicht mit ihrem Mann. Aber wie kann sie das beweisen, ausser durch Worte?

Und was ist mit „in dubio pro duriore”?

Schlussendlich beschliesst die Staatsanwaltschaft, die Untersuchungen einzustellen. Dieser Entschluss ist aber fragwürdig. Bei der Frage, ob ein Verfahren einzustellen oder Anklage zu erheben ist, gilt der Grundsatz „in dubio pro duriore”. Er verlangt, dass das Verfahren im Zweifel seinen Fortgang nimmt. Anklage muss erhoben werden, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Gleich verhält es sich in der Regel, wenn sich die Wahrscheinlichkeiten die Waage halten. Bei zweifelhafter Beweislage hat nicht die Staatsanwaltschaft über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden, sondern das zuständige Gericht. Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft teilt mir ihr Mediensprecher Marcel Schlatter die offizielle Begründung mit: „In der Strafuntersuchung liessen sich keine Hinweise finden, wonach die Lokalpolitikerin zu irgendeinem Zeitpunkt während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 wegen GHB oder anderer Substanzen widerstandsunfähig war.”

Nicht erwiesene Widerstandsunfähigkeit – kein Missbrauch?

In der Medienmitteilung titelt die Strafuntersuchungsbehörde: „Keine Schändung – Strafuntersuchung eingestellt.” Die Untersuchungen wurden eingestellt, weil keine Widerstandsunfähigkeit bewiesen werden konnte. Der Tatbestand einer Schändung ist damit schlicht nicht beweisbar. Doch: Ist es nicht eine Vergewaltigung, wenn eine Frau sagt, sie habe den Geschlechtsverkehr nicht gewollt? Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Fall Spiess-Hegglin nicht wegen Vergewaltigung, weil sich Spiess-Hegglin an nichts erinnert. Um wegen einer Vergewaltigung zu ermitteln, muss es einen Menschen geben, der sagt, vergewaltigt worden zu sein oder eine Vergewaltigung gesehen zu haben. Doch weder Jolanda Spiess-Hegglin, noch ein Zeuge, hat den Akt als solchen gesehen. Und wie weit soll man einem Flashback glauben?

Die Staatsanwältin hätte allerdings im vorliegenden Fall einen solchen Sachverhalt formulieren dürfen. Denn es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft auf eine entsprechende Behauptung des Opfers wartet, wenn sich dieses nicht mehr erinnert und mit dieser Behauptung eine Ehrverletzungsklage durch Herrn Hürlimann am Hals hätte.

Nehmen wir an, Frau Spiess-Hegglin hat tatsächlich einen Filmriss aufgrund irgendwelcher Substanzen oder einer posttraumatischen Amnesie: Weil sie sich nicht an die Vergewaltigung erinnert, kann sie diese nicht anzeigen. Sie kann nur die Schändung geltend machen. Die Schändung aber verlangt, dass sie widerstandsunfähig gewesen war. Und das kann sie nicht mehr beweisen.

Dies kann so nur einer Frau passieren

Das zweifelhafte Vorgehen des Spitals, die Kommunikation der Staatsanwaltschaft mit den Medien und die Berichtserstattung der Medien selbst haben es Spiess-Hegglin verunmöglicht, wichtigen Fragen zu einem offensichtlichen Eingriff in ihre intime Integrität in Würde nachzugehen. Stattdessen wurde sie mit ihrem Anliegen einem höhnischen Publikum vorgeführt, wegen unterstellten Lügen an den Pranger gestellt und hat zur Belustigung der Pendler beim morgendlichen Zeitungslesen beigetragen. Dies kann so nur einer Frau passieren. Und wenn schon über sonst nichts, sollten wir uns alleine darüber schon dringend Gedanken machen.

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