Die schweizerische Bundesverfassung garantiert mit der Informationsfreiheit nicht nur das Recht, sich seine Meinung frei zu bilden und ungehindert zu äussern, sondern ebenso das Recht, Information frei zu empfangen und aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen.
Bisher wurde die Informationsfreiheit vor allem dahingehend verstanden, dass der Staat niemandem vorschreiben kann, welche Meinung er sich bildet, woher er sich informiert und wie er Informationen weiterverbreitet. Eine direkte oder indirekte Drittwirkung kam kaum in Betracht, weil im Zeitalter vor sozialen Medien nur der Staat die Macht hatte, eine effektive Zensur zu installieren oder öffentliche Informationen weitgehend zurückzuhalten. Nur die Behörden konnten die Informationshoheit an sich reissen.
Diese alten Weisheiten gelten nicht mehr: Facebook hat die Möglichkeit, Millionen von Nutzern in massgeschneiderte Informationen zu präsentieren. Dies lässt sich wie die Affäre um Cambridge Analytics zeigt nicht nur für kommerzielle Werbung, sondern auch für gezielte politische Propaganda benutzen. Präsidentschaftskandidat Trump konnte somit verschiedenen Menschen nicht nur sie ansprechende Informtionen präsentieren, sondern auch eigene widersprüchliche Aussagen unterdrücken. Dadurch fragmentiert nicht nur die politische Landschaft, sondern die wahrgenommene Faktenlage.
Wer aber seine Informationen durch geheime Algorithmen vorselektiert und von gezielter Propaganda durchsetzt empfängt wird in seiner Informationsfreiheit genauso verletzt, wie wenn er bestimmte Information durch Zensur nicht angezeigt erhält. Wer öffentliche Informationen nicht erhält, weil er nichts ins Zielraster passt, wird genauso in die Irre geführt, wie derjenige, dem offizielle Dokumente vorenthalten werden.
Die Wirkung der gezielten Werbung und der algorithmischen Vorselektion auf den Alltag in der Schweiz ist schon Heute beträchtlich. Facebook alleine erreicht fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung, hinzu kommen vor alle bei jüngeren Nutzer beliebte soziale Medien wie Snapchat und Instagram. Für viele Menschen in der Schweiz sind soziale Medien eine wichtige oder sogar die einzige regelmässige Nachrichtenquelle.
Wenn die Informationsfreiheit derart gestört ist, so ist auch keine freie Meinungsbildung mehr möglich. Eine freie Wahlentscheidung ist nur möglich, wenn positive wie negative Informationen über alle Kandidaten von allen Wählern annähernd gleich empfangen werden können. Die Demokratie ist deshalb Heute durch die Praktiken von Facebook & Co genauso gefährdet wie in ihren Anfängen durch die staatliche Zensur.
Um die Informationsfreiheit im Sinne eines gleichen und selbstbestimmten Zugangs zu allgemein zugänglichen Informationen durchzusetzen ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss dafür sorgen, dass der Mensch die alleinige Herrschaft über seine Filter und Nachrichtenprioritäten ausüben kann auch wenn seine primäre Nachrichtenquelle Facebook ist. Der Gesetzgeber kann sich angesichts der Informationsmacht von sozialen Medien auch nicht dahinter verstecken, dass diese ihren Sitz meist im Ausland haben. Eine Regulierung kann ganz one Eingriffe ins Internet über die Werbegelder durchgesetzt werden.
Imzwischen müssen sich die Gerichte überlegen, ob die von Artikel 34 der Bundesverfassung verlangte freie Willensbildung im Hinblick auf eine Wahl oder Abstimmung noch gegeben ist, wenn auf Facebook gezielt Propaganda gemacht würde, mit welchen Mitteln eine solche Manipulation gegebenenfalls erkannt werden könnte und ob nicht die Behörden schon jetzt in der Pflicht sein könnten, ihre vorhandenen Möglichkeiten im Sinne der Informationsfreiheit und der freien Willensbildung der Stimmbürger zu nutzen.
Die schweizerische Bundesverfassung garantiert mit der Informationsfreiheit nicht nur das Recht, sich seine Meinung frei zu bilden und ungehindert zu äussern, sondern ebenso das Recht, Information frei zu empfangen und aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen.
Bisher wurde die Informationsfreiheit vor allem dahingehend verstanden, dass der Staat niemandem vorschreiben kann, welche Meinung er sich bildet, woher er sich informiert und wie er Informationen weiterverbreitet. Eine direkte oder indirekte Drittwirkung kam kaum in Betracht, weil im Zeitalter vor sozialen Medien nur der Staat die Macht hatte, eine effektive Zensur zu installieren oder öffentliche Informationen weitgehend zurückzuhalten. Nur die Behörden konnten die Informationshoheit an sich reissen.
Diese alten Weisheiten gelten nicht mehr: Facebook hat die Möglichkeit, Millionen von Nutzern in massgeschneiderte Informationen zu präsentieren. Dies lässt sich wie die Affäre um Cambridge Analytics zeigt nicht nur für kommerzielle Werbung, sondern auch für gezielte politische Propaganda benutzen. Präsidentschaftskandidat Trump konnte somit verschiedenen Menschen nicht nur sie ansprechende Informtionen präsentieren, sondern auch eigene widersprüchliche Aussagen unterdrücken. Dadurch fragmentiert nicht nur die politische Landschaft, sondern die wahrgenommene Faktenlage.
Wer aber seine Informationen durch geheime Algorithmen vorselektiert und von gezielter Propaganda durchsetzt empfängt wird in seiner Informationsfreiheit genauso verletzt, wie wenn er bestimmte Information durch Zensur nicht angezeigt erhält. Wer öffentliche Informationen nicht erhält, weil er nichts ins Zielraster passt, wird genauso in die Irre geführt, wie derjenige, dem offizielle Dokumente vorenthalten werden.
Die Wirkung der gezielten Werbung und der algorithmischen Vorselektion auf den Alltag in der Schweiz ist schon Heute beträchtlich. Facebook alleine erreicht fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung, hinzu kommen vor alle bei jüngeren Nutzer beliebte soziale Medien wie Snapchat und Instagram. Für viele Menschen in der Schweiz sind soziale Medien eine wichtige oder sogar die einzige regelmässige Nachrichtenquelle.
Wenn die Informationsfreiheit derart gestört ist, so ist auch keine freie Meinungsbildung mehr möglich. Eine freie Wahlentscheidung ist nur möglich, wenn positive wie negative Informationen über alle Kandidaten von allen Wählern annähernd gleich empfangen werden können. Die Demokratie ist deshalb Heute durch die Praktiken von Facebook & Co genauso gefährdet wie in ihren Anfängen durch die staatliche Zensur.
Um die Informationsfreiheit im Sinne eines gleichen und selbstbestimmten Zugangs zu allgemein zugänglichen Informationen durchzusetzen ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss dafür sorgen, dass der Mensch die alleinige Herrschaft über seine Filter und Nachrichtenprioritäten ausüben kann auch wenn seine primäre Nachrichtenquelle Facebook ist. Der Gesetzgeber kann sich angesichts der Informationsmacht von sozialen Medien auch nicht dahinter verstecken, dass diese ihren Sitz meist im Ausland haben. Eine Regulierung kann ganz one Eingriffe ins Internet über die Werbegelder durchgesetzt werden.
Imzwischen müssen sich die Gerichte überlegen, ob die von Artikel 34 der Bundesverfassung verlangte freie Willensbildung im Hinblick auf eine Wahl oder Abstimmung noch gegeben ist, wenn auf Facebook gezielt Propaganda gemacht würde, mit welchen Mitteln eine solche Manipulation gegebenenfalls erkannt werden könnte und ob nicht die Behörden schon jetzt in der Pflicht sein könnten, ihre vorhandenen Möglichkeiten im Sinne der Informationsfreiheit und der freien Willensbildung der Stimmbürger zu nutzen.