Schon wieder gibt es ein bemerkenswertes Urteil auf europäischer Ebene. Der EuGH hat bestätigt, dass die Antiterrormassnahmen der Europäischen Union der richterlichen Kontrolle durch die Unionsgerichte unterliegen.
Schön wäre es, wenn auch hierzulande Sanktionen und andere Antiterrormassnahmen gegen Einzelpersonen und nicht souveräne Organisationen der Kontrolle durch die Gerichte unterliegen würden, egal ob diese durch die Europäische Union oder die Vereinten Nationen sanktioniert werden. Beweise für Terroraktivitäten liegen nämlich regelmässig auch dem Schweizerischen Bundesrat nicht vor, wenn er solche Massnahmen beschliesst.
Aber nein, die Akte von Bundesrat und Parlament sind weiterhin einer richterlichen Prüfung nicht zugänglich. Dieser Unrechtszustand muss nun dringend durch eine echte dritte Staatsgewalt in Form eines Bundesverfassungsgerichts behoben werden. Bis dahin wird das Rechtsstaatsdefizit hierzulande ebenso schwer wiegen wie das Demokratiedefizit der Europäischen Union.
Schon wieder gibt es ein bemerkenswertes Urteil auf europäischer Ebene. Der EuGH hat bestätigt, dass die Antiterrormassnahmen der Europäischen Union der richterlichen Kontrolle durch die Unionsgerichte unterliegen.
Schön wäre es, wenn auch hierzulande Sanktionen und andere Antiterrormassnahmen gegen Einzelpersonen und nicht souveräne Organisationen der Kontrolle durch die Gerichte unterliegen würden, egal ob diese durch die Europäische Union oder die Vereinten Nationen sanktioniert werden. Beweise für Terroraktivitäten liegen nämlich regelmässig auch dem Schweizerischen Bundesrat nicht vor, wenn er solche Massnahmen beschliesst.
Aber nein, die Akte von Bundesrat und Parlament sind weiterhin einer richterlichen Prüfung nicht zugänglich. Dieser Unrechtszustand muss nun dringend durch eine echte dritte Staatsgewalt in Form eines Bundesverfassungsgerichts behoben werden. Bis dahin wird das Rechtsstaatsdefizit hierzulande ebenso schwer wiegen wie das Demokratiedefizit der Europäischen Union.