Kanton Zug Politik Rechtsstaat Schweiz

Bitte kein Notwahlrecht

Die bürgerliche Mehrheit im Zuger Kantonsrat hatte Gelegenheit, ein zeitgemässes, faires und damit verfassungskonformes Wahlrecht zu entwerfen und dabei den Zuger Eigenheiten gerecht zu werden. Stattdessen versuchte man krampfhaft, das alte, verfassungswidrige Wahlrecht zu zementieren. Dafür hat er vom Bundesgericht völlig zu Recht die Quittung erhalten.

Die bürgerlichen Parteien propagieren in Verhöhnung des Rechtsstaats ein Nein zur Verfassungsänderung und einen Rückgriff auf Notrecht für die Wahlen 2014. Sie übersehen dabei, dass die einzig aktuelle Not ihre eigene Erklärungsnot gegenüber den Wählern ist. Die absichtliche Herbeiführung einer Staatskrise soll dabei der Demontage des verfassungsmässigen Grundrechts auf eine echte Wahl die Tür öffnen.

Was Zug für 2014 braucht, ist ein neues Wahlrecht mit echtem Proporz, damit zukünftig alle Meinungen im Kantonsrat vertreten sind. Der Doppelproporz nach Pukelsheim vermag das zu leisten; Angst davor brauchen nur die Parteien zu haben, die aktuell stark übervertreten sind. Deshalb Ja zum Pukelsheim, Ja zur Verfassungsänderung und Ja zu freien und fairen Wahlen in Zug.

Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 16. Juli 2013.