International Rechtsstaat Schweiz

Verwahrung ohne Möglichkeit zur Bewährung ist Menschenrechtswidrig

Fast wäre es unter meinem Radar durchgerutscht: Der EGMR hat mit Urteil vom 9. Juli die Verwahrung ohne Möglichkeit zur Bewährung für Menschenrechtswidrig befunden. Damit ist Art. 123a der Bundesverfassung, und damit das Ergebnis der Verwahrungsinitiative, Makulatur.

Es bleibt zu hoffen, dass Volk und Stände in Zukunft die Menschenrechte ebenso hoch gewichten wie dies der EGMR tut. Vielleicht reift auch irgendwann die Erkenntnis, dass es eine 100%ige Sicherheit nicht gibt und jeder weitere Schritt in diese Richtung einen unbezahlbaren Preis in Freiheit und Menschenwürde verlangt.

Der nächste Schritt für den EGMR wäre übrigens die Erkenntnis, dass Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nicht dieselben Haftbedingungen zu ertragen brauchen. Wer seine gerechte Strafe abgesessen hat, soll wieder etwas mehr Leben dürfen, auch wenn er potentiell immer noch gemeingefährlich ist.