Fast unbemerkt geblieben wäre ein aktueller Sieg der Freiheit, insbesondere des Rechts friedlich zu demonstrieren.
Wie so oft wurden auch am 1. Mai 2011 in Zürich haufenweise Menschen von der Polizei eingekesselt, als Gefangene weggeführt und stundenlang in Zelle eingesperrt. Notabene, ohne dass ihnen eine Straftat auch nur vorgeworfen worden wäre. Zudem wurde ihnen der Zugang zum Haftrichter verweigert.
Mit Urteil vom 22. Januar 2014 hat das Bundesgericht befunden, dass es sich dabei entgegen den Ansagen der Zürcher Polizei sehr wohl um einen Freiheitsentzug gehandelt hat. Damit wird jetzt zu prüfen sein, ob diesen Demonstranten bzw. Passanten tatsächlich etwas vorzuwerfen ist, oder ob sie von der Polizei willkürlich und rechtswidrig verhaftet wurden.
Alle Polizeien der Schweiz müssen jetzt über die Bücher. Es darf nicht länger sein, dass an Demonstranten und Passanten, denen nicht einmal der Vorwurf einer Straftat gemacht werden kann, von der Polizei drangsaliert werden. Eine solche Aushöhlung des Demonstrationsrechts ist keinesfalls hinzunehmen.
Fast unbemerkt geblieben wäre ein aktueller Sieg der Freiheit, insbesondere des Rechts friedlich zu demonstrieren.
Wie so oft wurden auch am 1. Mai 2011 in Zürich haufenweise Menschen von der Polizei eingekesselt, als Gefangene weggeführt und stundenlang in Zelle eingesperrt. Notabene, ohne dass ihnen eine Straftat auch nur vorgeworfen worden wäre. Zudem wurde ihnen der Zugang zum Haftrichter verweigert.
Mit Urteil vom 22. Januar 2014 hat das Bundesgericht befunden, dass es sich dabei entgegen den Ansagen der Zürcher Polizei sehr wohl um einen Freiheitsentzug gehandelt hat. Damit wird jetzt zu prüfen sein, ob diesen Demonstranten bzw. Passanten tatsächlich etwas vorzuwerfen ist, oder ob sie von der Polizei willkürlich und rechtswidrig verhaftet wurden.
Alle Polizeien der Schweiz müssen jetzt über die Bücher. Es darf nicht länger sein, dass an Demonstranten und Passanten, denen nicht einmal der Vorwurf einer Straftat gemacht werden kann, von der Polizei drangsaliert werden. Eine solche Aushöhlung des Demonstrationsrechts ist keinesfalls hinzunehmen.