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Piraten fechten Zuger Sperrklausel vor Bundesgericht an

Die Piratenpartei Zentralschweiz sowie die Piraten Florian Mauchle und Stefan Thöni haben gegen die Sperrklausel im neuen Zuger Wahlrecht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Eine Mehrheit des Kantonsrats hat die unnötige und unfaire Hürde von 5% in einem Wahlkreis oder 3% für den gesamten Kanton beschlossen. Damit wollen einige Parlamentarier der etablierten bürgerlichen Parteien die Piraten und andere kleinere Parteien, die sie als Splittergruppen bezeichnen, vom Kantonsrat fernhalten. Der Regierungsrat hingegen hat in der Debatte betont, die Gefahr einer Parteizersplitterung bestehe in Zug nicht.

Unter dem Vorwand, das politische System würde lahmgelegt, wenn Personen ausserhalb der grossen Parteien der Einzug in den Kantonsrat gelingt, wurde hier versucht, einen Zustand zu zementieren, welcher das Zuger Stimmvolk mit der Zustimmung zum doppelten Pukelsheim überwinden wollte.

Die Piratenpartei betrachtet die Sperrklausel als Frontalangriff auf freie und faire Wahlen. Deshalb hoffen die Piraten, dass die Sperrklausel noch vor den Wahlen aufgehoben wird, damit die Zuger dann eine echte Wahl haben.

In der Printausgabe der Neuen Zuger Zeitung vom 16. Januar 2014 finden sich Berichte dazu auf Seite 1 und 20, in der Neuen Luzerner Zeitung auf Seite 27.

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