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Zuger Verwaltungsgericht erteilt Regierungstransparenz eine Abfuhr

Leider hat das Zuger Verwaltungsgericht geurteilt, dass der Regierungsrat seine Stimmenverhältnisse nicht offenlegen muss und damit der politischen Transparenz im Kanton einen schweren Schlag versetzt.

Das Verwaltungsgericht begründet sein Urteil mit dem Kollegialitätsprinzip, d.h. damit, dass es für die Regierung wichtig sei, dass der Konsens gesucht und von allen Regierungsmitgliedern vertreten werde. Dass sich der Kantonsrat als Gesetzgeber explizit dagegen ausgersprochen hat, die Entscheidfindung der Regierung vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen hat das Gericht erwähnt, aber nicht berücksichtigt.

Das wichtigste Argument für eine Offenlegung der Stimmverhältnisse, die individuelle politische Verantwortung der Regierungsräte gegenüber dem Wahlvolk wird nicht gewürdigt. Ebensowenig wird berücksichtigt, dass Einsicht nach Öffentlichkeitsgesetz immer erst nach Abschluss des Geschäftes und somit auch nach der öffentlichen Kommunikation durch den Reigerungsrat erfolgen kann.

Ein Weiterzug ans Bundesgericht macht hier wenig Sinn, denn es geht ausschliesslich um die Auslegung kantonaler Gesetze, die das Bundesgericht nur auf Willkür hin prüfen kann. So werden sich die Regierungsräte in Zug vorderhand weiterhin hinter dem Kollegialitätsprinzip verstecken und ihre individuelle politische Verantwortung verleugnen.

Ich selbst und die Piratenpartei werden sicher dranbleiben und weiterhin versuchen Licht in die regierungsrätliche Dunkelkammer zu bringen.