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Es braucht eine Spezialbehörde gegen Amtsstraftaten

Unsere Beamten, egal ob bei Polizei oder Gemeindeverwaltung, egal ob auf Stufe Regierung, Kader oder Sachbearbeitung, sind Menschen. Weil es Menschen sind, gibt es darunter auch solche, die Straftaten begehen. Diese Straftaten sind aufgrund der Ausstattung dieser Personen mit staatlicher Macht besonders schlimm für die Betroffenen und aufgrund ihrer Stellung besonders schwer zu verfolgen.

Kriminelle Beamt*innen haben nicht nur einen Macht- und einen Wissensvorsprung, sondern auch einen Netzwerkvorsprung: Sie kennen viele andere Staatsbedienstete, möglicherweise auch die lokalen Strafverfolgerinnen persönlich. Zudem hat die Verfolgung von Straftaten im Amt, insbesondere durch ranghohe und gewählte Staatsangestellte auch immer eine politische Dimension. Jede beteiligte Person hat Angst, dass wenn ernsthaft strafverfolgt wird, auch eigene Mitarbeiterinnen oder Parteifreunde ins Visier geraten könnten.

Besonders schwer ist die Strafverfolgung wegen Straftaten im Amt bei kleinräumigen Verhältnisse, wie sie in den meisten Schweizer Kantonen vorkommen. Ein Problem sind aber nicht nur effektive zurückhaltende, ineffektive oder parteiische Ermittlungen, sondern bereits der Anschein davon. Wenn Beschuldigte und Strafverfolger befreundet, verfeindet oder zumindest schon vorher gut bekannt sind, entsteht sehr schnell der Eindruck von Korruption.

Aus all diesen Gründen braucht die Schweiz braucht eine Spezialbehörde gegen Amtsstraftaten. Diese soll für alle Straftaten in Amtsausübung und für sämtliche Straftaten durch gewählte und ranghohe Beamte zuständig sein. Sie soll die Funktionen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei übernehmen.

Damit Kleinräumigkeit kein Problem ist, muss sie auf Bundesebene angesiedelt, aber auch für Strafverfolgung der Beamt*innen aller Kantone und Gemeinden zuständig sein. Die Unabhängigkeit soll auch dadurch gewährleistet werden, dass die Leitungsmitglieder der Behörde direkt vom Volk für eine einmalige Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden.

Ausserdem sollen die durch sie verfolgten Straftaten alle in die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts fallen. Die Immunität von Bundesräten, Parlamentariern und Richter*innen auf Bundesebene soll zudem nicht länger durch das Parlament, sondern durch das Bundesgericht ausschliesslich aufgrund des Tatverdachts aufgehoben werden.

Update: Es wurde bemängelt, dass die Änderung bei der parlamentarischen Immunität nicht begründet sei. Dies sie hiermit nachgeholt: Das Parlament hat wiederholt die parlamentarische Immunität für mögliche Straftaten geschützt, die mit dem Parlamentsbetrieb wenig zu tun hatten oder diesen missbrauchten. Zudem scheint öfter ein deutlicher politischer Einschlag bei den Entscheiden zur parlamentarischen Immunität zu bestehen. Aber wer will den Parlamentariern schon verübeln, auch für sich selber im Zweifel mehr statt weniger Immunität gelten zu lassen? Deshalb muss die Entscheidung über die Immunität zur Judikative verlagert werden, wo hoffentlich weniger politisch entscheiden wird.