Das Zuger Verwaltungsgericht wurde in den letzten Jahren transparenter, indem es die meisten Urteile und einige Beschlüsse veröffentlicht. Daran hatten die PARAT und ich mit unserer erfolgreichen Beschwerde gegen überhöhte Anonymisierungsgebühren vor Bundesgericht sicher einen Anteil.
Jetzt ist aber weder für mich noch für das Gericht die Zeit, sich auf etwaigen Lorbeeren auszuruhen, denn das Verständnis für die wichtige Arbeit der Justiz ist bei vielen Menschen nach wie vor gering.
Zunächst sollten wichtige Verfahren mit den Parteien in öffentlicher Verhandlung erörtert werden. Davon gibt es sicher auch sinnvolle Ausnahmen, wie z.B. bei der fürsorgerischen Unterbringung, die sehr weit in die Privatsphäre eines einzelnen Menschen eindringt und daher der Öffentlichkeit entzogen sein sollten. Wenn es aber um Gemeindeversammlungen, Kameraüberwachung oder das Öffentlichkeitsprinzip geht, so sollte das regelmässig öffentlich verhandelt werden.
Weiter sollten nicht nur die Menschen, welche sich im Gerichtssaal einfinden können, Justizöffentlichkeit erleben, sondern auch Zuschauer Zuhause im Livestream oder späteren Download. Ich finde es schlicht nicht mehr zeitgemäss, dass sich Gerichte der kritischen Begutachtung durch die Öffentlichkeit weitestgehend entziehen.
Zuletzt würde ich mich auch am Verwaltungsgericht öffentliche Urteilsberatungen wünschen, damit die Menschen verstehen können, wie die Urteilsfindung an Gerichten abläuft. Dies dient nicht nur der Information, sondern auch der Kontrolle, welche die Stimmberechtigten an der Urne ausüben. Das gilt selbst dann, wenn die Wiederwahl abgeschafft und beispielsweise durch eine feste Amtszeit von 12 Jahren ersetzt wird.
Obschon die Richter*innen diese Verfahrensregeln nicht selbst ändern können, werden ihr Meinungen vom Parlament in der Regel sehr ernst genommen.
Das Zuger Verwaltungsgericht wurde in den letzten Jahren transparenter, indem es die meisten Urteile und einige Beschlüsse veröffentlicht. Daran hatten die PARAT und ich mit unserer erfolgreichen Beschwerde gegen überhöhte Anonymisierungsgebühren vor Bundesgericht sicher einen Anteil.
Jetzt ist aber weder für mich noch für das Gericht die Zeit, sich auf etwaigen Lorbeeren auszuruhen, denn das Verständnis für die wichtige Arbeit der Justiz ist bei vielen Menschen nach wie vor gering.
Zunächst sollten wichtige Verfahren mit den Parteien in öffentlicher Verhandlung erörtert werden. Davon gibt es sicher auch sinnvolle Ausnahmen, wie z.B. bei der fürsorgerischen Unterbringung, die sehr weit in die Privatsphäre eines einzelnen Menschen eindringt und daher der Öffentlichkeit entzogen sein sollten. Wenn es aber um Gemeindeversammlungen, Kameraüberwachung oder das Öffentlichkeitsprinzip geht, so sollte das regelmässig öffentlich verhandelt werden.
Weiter sollten nicht nur die Menschen, welche sich im Gerichtssaal einfinden können, Justizöffentlichkeit erleben, sondern auch Zuschauer Zuhause im Livestream oder späteren Download. Ich finde es schlicht nicht mehr zeitgemäss, dass sich Gerichte der kritischen Begutachtung durch die Öffentlichkeit weitestgehend entziehen.
Zuletzt würde ich mich auch am Verwaltungsgericht öffentliche Urteilsberatungen wünschen, damit die Menschen verstehen können, wie die Urteilsfindung an Gerichten abläuft. Dies dient nicht nur der Information, sondern auch der Kontrolle, welche die Stimmberechtigten an der Urne ausüben. Das gilt selbst dann, wenn die Wiederwahl abgeschafft und beispielsweise durch eine feste Amtszeit von 12 Jahren ersetzt wird.
Obschon die Richter*innen diese Verfahrensregeln nicht selbst ändern können, werden ihr Meinungen vom Parlament in der Regel sehr ernst genommen.