Ist der Angriff der polnischen Regierung auf die Unabhängigkeit wirklich so einmalig in Europa? Ich sage nein: Auch in der Schweiz ist die Justiz von der Politik nicht wirklich unabhängig und alle Versuche die Situation zu verbessern werden von den grossen Parteien geblockt.
Der Angriff auf die polnische Justiz begann mit der Aushebelung des Verfassungsgericht, einer Institution, einer Schutzvorrichtung, welche die Schweiz gar nicht kennt. Polen war hier also schon mal weiter als die Schweiz.
Der neuen Gesetze der polischen Regierungspartei zielen darauf ab, die Gerichte mit ihnen genehmen Richter zu füllen. Damit das sogenannte Court Packing funktioniert, müssen zunächst freie Richterposten geschaffen werden, d.h. es wird eine Methode eingeführt, missliebige Richter zu entlassen. Dann wird der Justizrat so deformiert, dass die Parlamentsmehrheit de facto die neuen Richter bestimmt.
Die Schweiz hat hier einen offensichtlicheren Weg: Die Richter, allen voran die Bundesrichter müssen sich alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen. Zwar wurde noch kein Bundesrichter abgewählt, aber es wurden schon Denkzettel für missliebige Bundesgerichtsentscheide verteilt. Damit werden die Richter politisch gefügig gemacht, da sich sich Sorgen um ihren Job machen müssen. Wird ein Richterposten neu besetzt, geschieht dies streng nach Parteibuch, politisch unabhängige Kandidaten haben keien Chance.
Der wichtige Unterschied zu Polen ist, dass im National- und Ständerat keine Partei die Mehrheit hat, sondern alle Parteien gemeinsam die Justiz beeinflussen. Es ist jedoch niemals eine Partei die Mehrheit erringen wird. Sollte dies der Fall sein, so gibt es in der Schweiz keinerlei Sicherung, keinerlei Schutz.
Dabei ist gerade die Justiz dafür da, die Minderheit vor einer Diktatur der Mehrheit zu schützen. Zum Beispiel zu verhindern, dass die aktuelle Mehrheit ihre Mehrheit auf Dauer durch eine Manipulation der Wahlgesetze sichert.
Um die Unabhängigkeit der Justiz in der Schweiz zu sichern ist der wichtigste Schritt, die Wiederwahl abzuschaffen und Richter im allgemeinen auf Lebenszeit zu wählen. Um einer Versteinerung des höchsten Gerichts entgegenzuwirken könnte dort wie beim deutschen Bundesverfassungsgericht eine Amtszeit von 12 Jahren ohne Möglichkeit der wiederwahl vorgesehen werden. Nach Ende der Amtszeit würden die Richter auf ihre früheren Posten als Richter auf Lebenszeit zurückkehren.
Ein weiterer wichtiger Schritt für die Unabhängigkeit der Richter von der Politik wäre das Auswahl- und Beförderungsverfahren zu entpolitisieren. Um gleichzeitig die Legitimität zu maximieren sollte es ein Volkswahl geben, bei dem Wahlvorschläge ausschliesslich von dem besetzenden Gericht, seinen Vorinstanzen oder seiner übergeordnete Instanz, den vereinigten Rechtsprofessoren und den vereinigten Anwälten ausgehen können, die jeweils einen Kandidaten vorschlagen müssen. So wäre Sichergestellt, dass nur fähige Kandidaten wählbar sind und das Volk trotzdem die Wahl hat.
Zudem muss es endlich eine Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen geben. Zum einen, die den vom Volk abgestimmten Verfassungsbestimmungen gegenüber dem oft unwilligen Parlament durchzusetzen und zum anderen, um Minderheiten vor einer Diktatur der Mehrheit zu schützen. Verfassungsgerichtsbarkeit läuft der direkten Demokratie nicht zuwieder, sondern ergänzt sie!
Ist der Angriff der polnischen Regierung auf die Unabhängigkeit wirklich so einmalig in Europa? Ich sage nein: Auch in der Schweiz ist die Justiz von der Politik nicht wirklich unabhängig und alle Versuche die Situation zu verbessern werden von den grossen Parteien geblockt.
Der Angriff auf die polnische Justiz begann mit der Aushebelung des Verfassungsgericht, einer Institution, einer Schutzvorrichtung, welche die Schweiz gar nicht kennt. Polen war hier also schon mal weiter als die Schweiz.
Der neuen Gesetze der polischen Regierungspartei zielen darauf ab, die Gerichte mit ihnen genehmen Richter zu füllen. Damit das sogenannte Court Packing funktioniert, müssen zunächst freie Richterposten geschaffen werden, d.h. es wird eine Methode eingeführt, missliebige Richter zu entlassen. Dann wird der Justizrat so deformiert, dass die Parlamentsmehrheit de facto die neuen Richter bestimmt.
Die Schweiz hat hier einen offensichtlicheren Weg: Die Richter, allen voran die Bundesrichter müssen sich alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen. Zwar wurde noch kein Bundesrichter abgewählt, aber es wurden schon Denkzettel für missliebige Bundesgerichtsentscheide verteilt. Damit werden die Richter politisch gefügig gemacht, da sich sich Sorgen um ihren Job machen müssen. Wird ein Richterposten neu besetzt, geschieht dies streng nach Parteibuch, politisch unabhängige Kandidaten haben keien Chance.
Der wichtige Unterschied zu Polen ist, dass im National- und Ständerat keine Partei die Mehrheit hat, sondern alle Parteien gemeinsam die Justiz beeinflussen. Es ist jedoch niemals eine Partei die Mehrheit erringen wird. Sollte dies der Fall sein, so gibt es in der Schweiz keinerlei Sicherung, keinerlei Schutz.
Dabei ist gerade die Justiz dafür da, die Minderheit vor einer Diktatur der Mehrheit zu schützen. Zum Beispiel zu verhindern, dass die aktuelle Mehrheit ihre Mehrheit auf Dauer durch eine Manipulation der Wahlgesetze sichert.
Um die Unabhängigkeit der Justiz in der Schweiz zu sichern ist der wichtigste Schritt, die Wiederwahl abzuschaffen und Richter im allgemeinen auf Lebenszeit zu wählen. Um einer Versteinerung des höchsten Gerichts entgegenzuwirken könnte dort wie beim deutschen Bundesverfassungsgericht eine Amtszeit von 12 Jahren ohne Möglichkeit der wiederwahl vorgesehen werden. Nach Ende der Amtszeit würden die Richter auf ihre früheren Posten als Richter auf Lebenszeit zurückkehren.
Ein weiterer wichtiger Schritt für die Unabhängigkeit der Richter von der Politik wäre das Auswahl- und Beförderungsverfahren zu entpolitisieren. Um gleichzeitig die Legitimität zu maximieren sollte es ein Volkswahl geben, bei dem Wahlvorschläge ausschliesslich von dem besetzenden Gericht, seinen Vorinstanzen oder seiner übergeordnete Instanz, den vereinigten Rechtsprofessoren und den vereinigten Anwälten ausgehen können, die jeweils einen Kandidaten vorschlagen müssen. So wäre Sichergestellt, dass nur fähige Kandidaten wählbar sind und das Volk trotzdem die Wahl hat.
Zudem muss es endlich eine Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen geben. Zum einen, die den vom Volk abgestimmten Verfassungsbestimmungen gegenüber dem oft unwilligen Parlament durchzusetzen und zum anderen, um Minderheiten vor einer Diktatur der Mehrheit zu schützen. Verfassungsgerichtsbarkeit läuft der direkten Demokratie nicht zuwieder, sondern ergänzt sie!