Leider geben auch die Gemeinden im Kanton Zug ganz legal Daten aus dem Einwohnerregister heraus. Zwar werden auch hierzulande für die Auskünfte Gebühren erhoben, von Millionengewinnen mit Datenhandel kann aber glücklicherweise nicht die Rede sein. Auch sind die Einwohner nicht ganz machtlos: Die Daten lassen sich gegen Herausgabe sperren. Nur leider ist das nicht der Normalfall und einen Hinweis auf diese Möglichkeit erhält man in der Regel auch nicht. Somit erweist sich das aktuelle Datenschutzgesetz vielmehr als ein Datenherausgabegesetz.

Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 10. August 2013.