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Gegen “Security by Obscurity” beim Überwachungsdienst ÜPF

Hernani vom CCCZH versuch vom Dienst ÜPF Auskunft über seine Software zu erhalten. Letzterer hat diese im Bezug auf die Überwachungssoftware unter anderem mit der Begründung verweigert, sein Sicherheitskonzept beinhalte “Security by Obscurity”.

Es freut mich, Hernani bei der nun erfolgten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht behilflich gewesen zu sein und so die Zusammenarbeit gegen die ausuferende Massenüberwachung zwischen Piraten und Hackern im Rahmen der Digitalen Gesellschaft voranbringen zu können.