Der Bundesrat will Jihadreisen präventiv verhindern, indem er Personen, die mit dem heiligen Krieg sympathisieren zur regelmässigen Meldung auf dem Polizeiposten verpflichten oder ihnen gar vorsorglich den Pass wegnehmen will.
Zu Recht ist es Schweizern heute verboten, in fremden Armeen als Söldner zu dienen, auch wenn der relevante Art. 94 des Militärstrafgesetzbuches etwas eingestaubt ist und den völlig abstrusen Grund der “Schwächung der Wehrkraft” anführt. Spannend wäre nebenbei, wie das sexistische Militärrecht im Bezug auf Söldnerinnen auszulegen ist.
Die Jihadreisen aber präventiv zu verbieten halte ich für rechtsstaatlich ganz schwierig. Der geneigte Jihadist macht ja objektiv nichts anderes als Richtung Konfliktgebiet auszureisen. Vom edlen Helfer ist er nur durch seinen Gedanken ans zukünftige Söldnerleben, d.h. durch den Vorsatz zu unterscheiden. Ein Versuch zur sogenannten Reisläuferei scheidet auch aus, denn selbst mit den Nonstop-Flug nach Aleppo kann wohl kaum die Schwelle zur Kriegshandlung überschritten sein, ab der es zum Militärdienst im ISIS kein zurück mehr gibt.
Zudem wir nicht jeder, denn der Nachrichtendienst des Bundes oder die Bundespolizei als Jihad-Sympathisant verdächtigt auch tatsächlich gewillt sein, dafür in den Krieg zu ziehen. Genau dies soll aber gemäss Bundesrat Grund genug für eine Ausreisesperre sein. Reine Sympathie für eine zugegebnermassen schlimme Sache als Grund für einen schweren Eingriff in Menschenrechte? Stigmatisierung gegen Radikalisierung? Das ist der völlig falsche Weg!
Der Bundesrat will Jihadreisen präventiv verhindern, indem er Personen, die mit dem heiligen Krieg sympathisieren zur regelmässigen Meldung auf dem Polizeiposten verpflichten oder ihnen gar vorsorglich den Pass wegnehmen will.
Zu Recht ist es Schweizern heute verboten, in fremden Armeen als Söldner zu dienen, auch wenn der relevante Art. 94 des Militärstrafgesetzbuches etwas eingestaubt ist und den völlig abstrusen Grund der “Schwächung der Wehrkraft” anführt. Spannend wäre nebenbei, wie das sexistische Militärrecht im Bezug auf Söldnerinnen auszulegen ist.
Die Jihadreisen aber präventiv zu verbieten halte ich für rechtsstaatlich ganz schwierig. Der geneigte Jihadist macht ja objektiv nichts anderes als Richtung Konfliktgebiet auszureisen. Vom edlen Helfer ist er nur durch seinen Gedanken ans zukünftige Söldnerleben, d.h. durch den Vorsatz zu unterscheiden. Ein Versuch zur sogenannten Reisläuferei scheidet auch aus, denn selbst mit den Nonstop-Flug nach Aleppo kann wohl kaum die Schwelle zur Kriegshandlung überschritten sein, ab der es zum Militärdienst im ISIS kein zurück mehr gibt.
Zudem wir nicht jeder, denn der Nachrichtendienst des Bundes oder die Bundespolizei als Jihad-Sympathisant verdächtigt auch tatsächlich gewillt sein, dafür in den Krieg zu ziehen. Genau dies soll aber gemäss Bundesrat Grund genug für eine Ausreisesperre sein. Reine Sympathie für eine zugegebnermassen schlimme Sache als Grund für einen schweren Eingriff in Menschenrechte? Stigmatisierung gegen Radikalisierung? Das ist der völlig falsche Weg!