Das Bundesgericht ist die Beschwerde der Piraten Severin Bischof und Stefan Thöni gegen die Propaganda der Kantonsregierungen für die Unternehmenssteuerreform III nicht eingetreten, erhebt jedoch keine Gerichtskosten. Das Bundesgericht begründet dies damit, dass die behördliche Intervention in den Abstimmungskampf nicht erfolgreich war damit kein Interesse an der Sache mehr besteht.
Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz sagt dazu: «Statt vor Bundesgericht haben die Kantonsregierungen mit ihrer Propaganda an der Urne verloren. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir wrden auch in Zukunft Beschwerde erheben, falls die Direktorenkonferenzen wieder einseitig in einen Abstimmungskampf eingreifen.»
Die Beschwerdeführer setzen sich dafür ein, dass die Regierungen über zur Abstimmung stehende Vorlagen neutral informieren, statt ihre Meinung lautstark kund zu tun. Wohin zu viel Behördenpropaganda führen kann, erkennt man aktuell am Beispiel des türkischen Verfassungsreferendums.
Das Bundesgericht ist die Beschwerde der Piraten Severin Bischof und Stefan Thöni gegen die Propaganda der Kantonsregierungen für die Unternehmenssteuerreform III nicht eingetreten, erhebt jedoch keine Gerichtskosten. Das Bundesgericht begründet dies damit, dass die behördliche Intervention in den Abstimmungskampf nicht erfolgreich war damit kein Interesse an der Sache mehr besteht.
Stefan Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz sagt dazu: «Statt vor Bundesgericht haben die Kantonsregierungen mit ihrer Propaganda an der Urne verloren. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir wrden auch in Zukunft Beschwerde erheben, falls die Direktorenkonferenzen wieder einseitig in einen Abstimmungskampf eingreifen.»
Die Beschwerdeführer setzen sich dafür ein, dass die Regierungen über zur Abstimmung stehende Vorlagen neutral informieren, statt ihre Meinung lautstark kund zu tun. Wohin zu viel Behördenpropaganda führen kann, erkennt man aktuell am Beispiel des türkischen Verfassungsreferendums.