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Bundesgericht entscheidet nicht über Behördenpropaganda für die USR III

Das Bundesgericht ist die Beschwerde der Piraten Severin Bischof und Stefan Thöni gegen die Propaganda der Kantonsregierungen für die  Unternehmenssteuerreform III nicht eingetreten, erhebt jedoch keine  Gerichtskosten. Das Bundesgericht begründet dies damit, dass die  behördliche Intervention in den Abstimmungskampf nicht erfolgreich war  damit kein Interesse an der Sache mehr besteht.

Stefan  Thöni, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz sagt dazu: «Statt vor  Bundesgericht haben die Kantonsregierungen mit ihrer Propaganda an der  Urne verloren. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir wrden auch in  Zukunft Beschwerde erheben, falls die Direktorenkonferenzen wieder  einseitig in einen Abstimmungskampf eingreifen.»

Die Beschwerdeführer setzen sich dafür ein, dass die Regierungen über zur Abstimmung stehende Vorlagen neutral informieren, statt ihre Meinung lautstark kund zu tun. Wohin zu viel Behördenpropaganda führen kann, erkennt man aktuell am Beispiel des türkischen Verfassungsreferendums.