Die Zuger Behörden nehmen meine Beschwerde ans Bundesgericht wegen der verfassungswidrigen Einschränkungen der Einsicht gemäss Öffentlichkeitsgesetz nicht ernst. Sie schreiben dem Bundesgericht bloss, dass sie nichts dazu zu sagen haben:
Bleibt mir nur zu hoffen, dass transparenzfreundliche Bundesrichter die Zuger Schikanen abstellen.
Die Zuger Behörden nehmen meine Beschwerde ans Bundesgericht wegen der verfassungswidrigen Einschränkungen der Einsicht gemäss Öffentlichkeitsgesetz nicht ernst. Sie schreiben dem Bundesgericht bloss, dass sie nichts dazu zu sagen haben:
Bleibt mir nur zu hoffen, dass transparenzfreundliche Bundesrichter die Zuger Schikanen abstellen.