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Der pouvoir constituant der Katalanen

Im Verfassungsblog bringt Ulrich K. Preuß die rechtspositivistische Haltung vieler europäischer Juristen zum Unabhängigkeitsreferendum der Katalanen klar zum Ausdruck: Das Unabhängigkeitsreferendum sei nicht verboten, sondern unmöglich, weil es eine Frage des vom gesetzt zugeschriebenen rechtlichen Könnens sei.

Dieser Ansicht möchte ich entgegensetzen, dass die originäre Verfassungsgebung, der pouvoir constituant, eben kein rechtliches Können, sondern ein natürliches Können ist. Jedes Volk kann sich um seiner Existenz willen eine Verfassung geben, auch wenn kein Recht diese Verfassungsgebung vorsieht. Dabei kann, wie Kelsen analysiert, jeder beliebige Inhalt Recht sein, also insbesondere auch die Entstehung einer neuen souveränen Nation.

Da den Katalanen nunmal wie jedem anderen Volk der pouvoir constituant zusteht, führt kein Weg daran vorbei, die Katalanen in freier Entscheidung verbindlich über ihre Unabhängigkeit bestimmen zu lassen. Geschickt wäre es, wenn das spanische Parlament den Weg dafür durch eine Verfassungsänderung frei machen würde.