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Wiederwahl abschaffen, Unabhängigkeit der Richter stärken

In der heutigen Zuger Zeitung lässt sich Andreas Huwyler (CVP) damit zitieren, durch den freiwilligen Proporz werde verhindert, dass sich die Richter alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen müssten, wodurch ein Richter frei nach seiner Überzeugung und dem geltenden Recht entscheiden könne, ob es der Mehrheit des Volks im Einzelfall passe oder nicht.

Diesem Ziel ist grundsätzlich zuzustimmen, denn die Unabhängigkeit der Richter ist ein hohes Gut. Der Postenschacher ist dazu jedoch das falsche Mittel, denn er macht den Richter gleichzeitig von seiner Partei abhängig, deren Unterstützung er im informellen Gremium bedarf. Richtig wäre, die Wiederwahl aus der Verfassung zu streichen und die Richter auf Lebenszeit zu wählen, wie es beispielsweise in Deutschland Gesetz ist.

Wenn es der CVP mit der Unabhängigkeit der Richter also ernst ist, freue ich mich auf einen entsprechenden Vorstoss im Kantonsrat.