Statt Gerechtigkeit abzubauen, indem von staatlichem Zwang Betroffenen der Zugang zum Bundesgericht verweigert wird, sollten besser die bestehenden Lücken in der Rechtsweggarantie geschlossen werden. Heute definiert das Bundesgerichtsgesetz nicht nur zahllose einzelne Verwaltungsakte, die einer höchstrichterlichen Überprüfung verschlossen bleiben, vielmehr ist ein gewaltiges, wichtiges und hochbrisantes Gebiet jeder Rechtsstaatlichkeit entzogen: die Akte von Bundesrat und Parlament.
Es wird Zeit, dass das Fundament unseres Staates, die Verfassung, zu vollwertigem, anwendbarem Recht wird. Dazu braucht die Schweiz ein echtes Verfassungsgericht, das die Grundrechte der Menschen schützt und als Nebeneffekt das Bundesgericht von den aufwendigsten Verfahren entlastet. Die Verfassungsgerichtsbarkeit steht nicht, wie oft behauptet wird, im Widerspruch zur direkten Demokratie, sondern verhilft im Gegenteil demokratischer Mitbestimmung zum Durchbruch und schützt gleichzeitig die vielen Minderheiten der Schweiz vor gelegentlich undurchdachten Entscheiden der Mehrheit.
Um unsere Demokratie zu stärken, müssen wir den Rechtsstaat verbessern, statt ihn abzubauen!
Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 6. November 2013.
Statt Gerechtigkeit abzubauen, indem von staatlichem Zwang Betroffenen der Zugang zum Bundesgericht verweigert wird, sollten besser die bestehenden Lücken in der Rechtsweggarantie geschlossen werden. Heute definiert das Bundesgerichtsgesetz nicht nur zahllose einzelne Verwaltungsakte, die einer höchstrichterlichen Überprüfung verschlossen bleiben, vielmehr ist ein gewaltiges, wichtiges und hochbrisantes Gebiet jeder Rechtsstaatlichkeit entzogen: die Akte von Bundesrat und Parlament.
Es wird Zeit, dass das Fundament unseres Staates, die Verfassung, zu vollwertigem, anwendbarem Recht wird. Dazu braucht die Schweiz ein echtes Verfassungsgericht, das die Grundrechte der Menschen schützt und als Nebeneffekt das Bundesgericht von den aufwendigsten Verfahren entlastet. Die Verfassungsgerichtsbarkeit steht nicht, wie oft behauptet wird, im Widerspruch zur direkten Demokratie, sondern verhilft im Gegenteil demokratischer Mitbestimmung zum Durchbruch und schützt gleichzeitig die vielen Minderheiten der Schweiz vor gelegentlich undurchdachten Entscheiden der Mehrheit.
Um unsere Demokratie zu stärken, müssen wir den Rechtsstaat verbessern, statt ihn abzubauen!
Erschienen als Leserbrief in der Neuen Zuger Zeitung vom 6. November 2013.