Selbstverständlich liest ein Geheimdienst bzw. Nachrichtendienst Zeitung und bedient sich aus anderen öffentlichen Quellen. Selbstverständlich analysiert er die Lage und berät die Exekutive. Dies alles macht diese Organisation aber noch nicht zum Nachrichtendienst.

Zum Nachrichtendienst machen ihn sogenannte nachrichtendienstliche Methoden:

  • Bewaffnung (Art. 6 NDG-Entwurf
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten (Art. 10 NDG-Entwurf)
  • Drohnen und Spionagesatelliten (Art. 12 NDG-Entwurf)
  • Spitzel (Art. 13 NDG-Entwurf)
  • Polizeiliche Überwachung (Art. 14 NDG-Entwurf)
  • Täuschung und Falschbeurkundung (Art. 15 NDG-Entwurf)
  • Falsche Identitäten (Art. 16 NDG-Entwurf)
  • Systematische Verletzung des Datenschutzes (Art. 18 und 21 NDG-Entwurf)
  • Denunzianten (Art. 20 NDG-Entwurf)
  • Abhören von Telefonen (Art. 22 NDG-Entwurf)
  • Abhören von Gesprächen (Art. 22 NDG-Entwurf)
  • Tracking und Bewegungsprofile (Art. 22 NDG-Entwurf)
  • Hackerangriffe (Art. 22 NDG-Entwurf)
  • Verdeckte Hausdurchsuchungen (Art. 22 NDG-Entwurf)
  • Abhören von Datenübertragungen (Art. 33 und 34 ff. NDG-Entwurf)

Zum Nachrichtendienst machen den NDB auch die explizite politische Steuerung und die Geheimhaltung aller Massnahmen, Methoden, Ziele und Ergebnisse. Und vielleicht noch der Fakt, dass die gesetzliche Grundlage so schwammig ist, dass selbst die Genehmigung mancher Massnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht ein reines Feigenblatt bleibt.

Ein solches Konstrukt verfolgt in Wahrheit nur bösartige Zwecke: Die Aushöhung unserer Grundrechte, die Bespitzelung und Beschädigung missliebiger politischer Akteure und Wirtschaftsspionage im Ausland. Ein Geheimdienst verträgt sich nicht mit der Demokratie und Freiheit in der Schweiz. Die Fichenaffäre hat gezeigt, dass solche Befugnisse auch in der Schweiz unweigerlich Missbraucht werden.

Das heisst freilich nicht, dass sich der Bundesrat und die Verwaltung nicht aus öffentlichen Quellen informieren und die Lage analysieren dürfen. Im Gegenteil, das gehört zu ihrer Aufgabe. Einen Geheimdienst braucht es dazu jedoch nicht.

Zur Abwehr ausländischer Spionage auf die Schweizer Bevölkerung, Firmen und Behörden ist ein Nachrichtendienst übrigens alles andere als geeignet, da er sich ständig in mehreren Zielkonflikten befindet. Er soll Schwachstellen zum Spionieren ausnützen und sie gleichzeitig beheben; er soll Daten mit ausländischen Geheimdiensten teilen und gleichzeitig unsere Daten schützen. Das kann einfach nicht gutgehen. Daher muss der Schutz unserer Daten vor fremder Spionage, der jetzt wichtiger denn je ist, von einer anderen Behörde wahrgenommen werden, die eben nicht mit Informationsbeschaffung befasst ist. Diese könnte man zum Beispiel zivilschutzartig organisieren, um das Wissen über die Spionagegefahren und ihre Abwehr in der Bevölkerung zu verbreiten.

Entwurf zum Nachrichtendienstgesetz http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/29931.pdf